Satzung
§ 1 Rechtsstellung
- Die Volkshochschule des Vogtlandkreises ist eine öffentliche Einrichtung des Vogtlandkreises (nachstehend "Volkshochschule" genannt).
- Der Vogtlandkreis ist Träger der Volkshochschule.
- Der Träger der Volkshochschule ist Mitglied im Sächsischen Volkshochschulverband.
- Die Volkshochschule unterhält eine Geschäftsstelle in 08606 Oelsnitz,
Raschauer Str. 21 und Außenstellen.
- Die Volkshochschule verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
- Die Volkshochschule ist eine nachgeordnete Einrichtung des Schulverwaltungsamtes. Der Verwaltungsablauf wird durch interne Dienstanweisungen geregelt.
§ 2 Aufgabe
- Die Volkshochschule hat die Aufgabe, Erwachsene und Heranwachsenden diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind, um sich unter den gegenwärtigen und für die Zukunft zu erwartenden Lebensbedingungen in allen Bereichen eines freiheitlich-rechtsstaatlich geordneten Gesellschaft zurechtfinden zu können.
- Die Volkshochschule führt dementsprechend Kurse zur Weiterbildung durch. Ein Anspruch auf die Durchführung dieser Kurse besteht nicht.
- Die Volkshochschule ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig.
§ 3 Leiter der Volkshochschule
- Der Leiter ist zuständig für die pädagogische Leitung, für die Organisation und Verwaltung der Volkshochschule. Lehrgangsprogramme werden von ihm erstellt und aktualisiert.
- Dem Leiter der Volkshochschule obliegen die Auswahl und Verpflichtung der Kursleiter zur Absicherung der Kursdurchführung.
- Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport entscheidet im Einvernehmen mit dem Landrat über die Ernennung, Höhergruppierung und Entlassung des Leiters der Volkshochschule. Kommt er zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten.
§ 4 Kursleiter
- Die Kursleiter üben ihre Tätigkeit an der Volkshochschule im allgemeinen nebenberuflich aus und schließen für die Dauer eines Kurses einen Honorarvertrag ab.
- Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung der Volkshochschule in der geltenden Fassung.
- Die Kursleiter sind verpflichtet, die Kurse mit der gebotenen Sach- und Fachkenntnis durchzuführen.
§ 5 Teilnehmer
- An den Veranstaltungen der Volkshochschule kann jeder teilnehmen.
- Für die Teilnehmer an den Veranstaltungen wird eine Gebühr erhoben. Das Nähere hierzu bestimmt die Gebührensatzung der Volkshochschule.
- Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anmeldung und die Entrichtung der Benutzungsgebühr.
- Bei bestimmten Kursen kann die Zulassung von Teilnehmern vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
- Den Teilnehmern wird der regelmäßige Besuch von Volkshochschulveranstaltungen und Kursen auf Antrag bescheinigt.
§ 6 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.1997 in Kraft. Gleichzeitung treten die jeweiligen Satzungen der ehemaligen Landkreise Auerbach, Klingenthal, Oelsnitz und Reichenbach außer Kraft. Plauen, den 13.06.1996
Dr. Lenk (Landrat)
|